Seit 2005 - Festzuschuss bei Zahnersatz
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Ab dem 01.01.2005 gibt es bei der Versorgung mit Zahnersatz einen „Festzuschuss“.
Jedem Zahnbefund ist eine (standardisierte) Regelversorgung zugeordnet, für die Ihre Krankenkasse einen Festzuschuss gewährt. Dieser bleibt immer gleich und ist unabhängig von der gewählten Versorgung, auch, wenn Sie sich für Therapien entscheiden, die früher außerhalb des Leistungskatalogs lagen (z.B. Implantate). Die Regelung zum Bonusheft bleibt unverändert. Sie können Ihren Zuschuss wie bisher von mindestens 50% auf bis zu 65% steigern. |